Akkreditierte BEP-Fortbildungen

Für folgende Fortbildungen kann die Qualitätspauschale nach § 32 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 HKJGB für Fach- und Lehrkräfte sowie nach § 32a Abs. 2 Satz 3 HKJGB für Kindertagespflegepersonen beantragt werden: